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FAQ

1. Ich möchte eine Energiekostenreduktion. Was muss ich machen?

Um die Energiekostenreduktion durchzuführen benötige ich nur ihre letzte Energierechnung und das vollständig ausgefüllte Informationsblatt, im Idealfall mit Datum des aktuellen Tarifabschlusses. Ein Aufwand von wenigen Minuten, der am Ende sehr viel Geld sparen hilft!

 

Bitte schicken Sie mir die notwendigen Dokumente beispielsweise per Email an info@energiekostenreduktion.at

2. Warum biete ich diese Beratung an?

Ich möchte anderen Menschen helfen ihre Energiekosten zu reduzieren. Aus meiner Sicht ist es eine sinnstiftende Beratungstätigkeit Personen beim Kostensparen zu unterstützen.

Ich habe selbst über 15 Jahre in der Energiewirtschaft gearbeitet und kenne die (unbegründeten) Ängste und Befürchtungen die Kunden mit dem Wechsel eines Energieanbieters haben. Ich habe die Erfahrung und das Wissen einen korrekten und ordentlichen Wechsel des Energieanbieters durchzuführen. Zumeist gelingt es mir kurzfristig die Energiekostenreduktion innerhalb von 48 Stunden zu machen und ich kann dadurch schnell ihre Energiekostenreduktion umsetzen. Jede Woche in der die Energiekostenreduktion schneller durchgeführt wird bringt ihnen somit viel Geld!

3. Wer ist meine Zielgruppe?

Meine Zielgruppe sind sowohl Unternehmer als auch Private.

Alle Menschen die sparen müssen (oder wollen) und eine Energiekostenreduktion als sinnvoll und notwendig erachten. Beginnend von der Studentin, über die Jungfamilie bis zur Pensionistin. In Wirklichkeit sind wir alle davon betroffen.

Die meisten von uns müssen immer mehr darauf achten mit dem bestehenden Geld durchzukommen. „Für viele ist am Ende des Geldes noch viel Monat übrig.“

Ich setze mich dafür ein, dass Sie schnellstmöglich zu einem günstigeren Energieanbieter wechseln können und somit rasch viel Geld sparen können!

Personen die vielleicht nicht ausreichend Zeit oder Lust haben sich mit Energiepreisen und unterschiedlichen Energieanbietern auseinander zu setzen.

Im Fokus meiner Initiative stehen Familien in denen oft Frauen die finanziellen Gebarungen lenken, da diese zumeist ohne Umschweife, direkt eine schnelle Kostenreduktion anstreben.

4. Mit wem habe ich es zu tun?

Mein Name ist Dr. Christian Kondziolka. Ich bin Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung im Energie- und Markenbereich. Ich lebe mit meiner Frau und meinen zwei Kindern in einem Haus in Gerasdorf am Wiener Stadtrand. Unser Büro ist im 21. Bezirk in Wien.

Ich habe über 15 Jahre in der Energiewirtschaft in unterschiedlichen Führungsfunktionen gearbeitet.

Durch den eigenen Wechsel der Energieanbieter von Strom und Gas in unserem privaten Haus und im Büro konnten wir vor kurzem eine Energiekostenreduktion von mehreren Tausend Euro erzielen. Die Energiekostenreduktion war in unserem privaten Haus sogar noch größer als im Büro. Diese Ersparnis konnte trotz vorheriger gewissenhafter Auswahl der Energieanbieter erzielt werden.

5. Wie kann ich meinen Energieanbieter wechseln?

Um ihren Energieanbieter zu wechseln, benötige ich nur ihre letzte Energierechnung und das vollständig ausgefüllte Informationsblatt, im Idealfall mit Datum des aktuellen Tarifabschlusses. Ein Aufwand von wenigen Minuten, der am Ende sehr viel Geld sparen hilft!

Bitte schicken Sie mir die notwendigen Dokumente per Email an info@energiekostenreduktion.at

Den Rest erledige ich für Sie.

6. Was muss ich machen um eine Energiekostenreduktion zu bekommen?

Um ihren Energieanbieter zu wechseln, benötige ich nur ihre letzte Energierechnung und das vollständig ausgefüllte Informationsblatt, im Idealfall mit Datum des aktuellen Tarifabschlusses. Ein Aufwand von wenigen Minuten, der am Ende sehr viel Geld sparen hilft!

Bitte schicken Sie mir die notwendigen Dokumente per Email an office@energiekostenreduktion.at

Den Rest erledige ich für Sie.

7. Wie bekomme ich eine Analyse und einen Vergleich meiner Energiekosten?

Um eine Analyse, einen Vergleich und einen Wechsel durchzuführen, benötige ich nur ihre letzte Energierechnung und das vollständig ausgefüllte Informationsblatt, im Idealfall mit Datum des aktuellen Tarifabschlusses. Ein Aufwand von wenigen Minuten, der am Ende sehr viel Geld sparen hilft!

Bitte schicken Sie mir die notwendigen Dokumente per Email an info@energiekostenreduktion.at

Den Rest erledige ich für Sie.

8. Wer kann aller eine Energiekostenreduktion beantragen?

 Für den Fall das eine Bindung eingegangen wurde, kann spätestens nach Ablauf dieser, der Wechsel vollzogen werden. Der Wechsel kann aber bereits jetzt beantragt werden. Der tatsächliche Wechsel findet zum nächstmöglichen Termin statt.

9. Wann macht eine Energiekostenreduzierung Sinn?

Aus meiner Sicht ist diese Frage einfach und schnell erklärt …. IMMER!!!

10. Wann ist die beste Zeit für den Wechsel?

JETZT!!!

11. Ich finde meine letzte Rechnung nicht. Was soll ich machen?

Ersuchen Sie umgehend ihren derzeitigen Energielieferanten die letzte Rechnung kostenfrei nochmals zu übermitteln.

12. Wie hoch wird die Energiekostenreduzierung sein?

Diese Frage kann man seriöser Weise erst nach der Analyse der bestehenden Energiekosten und dem Vergleich der aktuellen Energieanbieter am Markt sagen. Ausschlaggebend für die Energiekostenreduzierung ist der bestehende Energieliefervertrag.

Aktuell kann man sagen, dass das Kostenreduzierungs-Potential aktuell sehr groß ist!

Es ist keine Seltenheit, dass Kostenreduzierungen von mehreren Tausend Euro möglich sind!

13. Wird immer zwangsweise der günstigste Preis bzw. die geringsten Kosten ausgewählt?

Bewusst erfolgt eine Optimierung nicht nach den „Billigstbieterprinzip“ sondern nach dem „Bestbieterprinzip“. Ein typisches Beispiel wäre, dass nicht der günstigste Tarif gewählt wird, wenn bei diesem Tarif gewisse Nachteile verbunden sind. Nachteile wären beispielsweise, dass nach Ablauf einer gewissen Frist, exorbitante Preissteigerungen verbunden wären.

14. Wie lange dauert die Energiekostenreduzierung?

Die Analyse und der Vergleich der Energiekosten inklusive des Wechsels des Energieanbieters ist abhängig von der aktuellen Nachfrage. Im Regelfall sollte dies innerhalb von 2 Werktagen möglich sein. Der tatsächliche Wechsel kann aufgrund von ihnen im Vorfeld vereinbarten Binde- und/oder Kündigungsfristen länger dauern.

15. Was versteht man unter Energiekostenreduktion und wie wird sie ermittelt?

Unter Energiekostenreduzierung versteht man die Reduzierung der jährlich anfallenden Energiekosten (pro Energieträger Strom oder Gas). Die Kostenreduzierung kann beispielsweise aufgrund von Rabatten oder geringeren Energiekosten [pro kWh] entstehen. Es wird quasi die Differenz ermittelt zwischen den Kosten aufgrund des aktuellen Tarifs und den Kosten die im kommenden Jahr aufgrund des neuen gewechselten Tarifs (bzw. nach der nächsten Wechselmöglichkeit nach Einhaltung diverser Bindefristen und Kündigungsfristen) anfallen.

Es wird eine klare, nachvollziehbare Zusammenfassung per Email übermittelt.

16. Was kostet die Energiekostenreduzierung?

Es wird individuell ein Angebot für den Kunden kalkuliert. Der Kunde weiß im Vorfeld (vor der Beauftragung) wie hoch die Kosten für die Energiekostenreduktion sind. Die Erstanalyse ist gratis (1. Schritt)!

17. Wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Rechnungen sind nach Zustellung (Datum der Rechnungs-Email) innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

18. Wie ist das Beratungshonorar zu bezahlen?

Das Beratungshonorar ist an: Christian Kondziolka, IBAN: AT40 3200 0000 0730 9768 bitte kostenfrei zu überweisen. Es besteht auch die Möglichkeit einer kostenfreien Teilzahlung, so dass das Honorar in 10 gleichen Raten monatlich beginnend mit dem nächsten Monatsersten zu überweisen ist.

19. Was passiert, wenn ich die vereinbarte Beratungsleistung in Anspruch nehme und nicht bezahle?

Sie werden höflich erinnert, dass ihre Bezahlung offen ist. Weigern Sie sich weiterhin ihrer Bezahlung nach zu kommen, obwohl Sie alle zugesagten Leistungen von mir erhalten haben, können alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zur Kosteneintreibung Anwendung finden. Weitere anfallende Kosten und Gebühren wie z.B. Mahngebühren, Verzugszinsen, Rechtsanwaltskosten, Inkasso-Büro-Kosten, Gerichtskosten, Klagekosten werden anfallen. Mahngebühren von EUR 15 pro Mahnung und Verzugszinsen von 7% p.a. gelten als vereinbart.

20. Wo wird überall die Energiekostenreduzierung angeboten?

Die Beratungsleistung der Energiekostenreduzierung wird für Österreich angeboten.

21. Wie sieht der Ablauf/Prozess der Energiekostenreduktion aus (Kurzfassung)?

In 3 Schritten zur Energiekostenreduktion:

(siehe Grafik mit 3 Schritten)

22. Wie sieht der Ablauf/Prozess der Energiekostenreduktion aus (Langfassung)?

Die Energiekostenreduktion ist auf 3 übersichtliche und klar verständliche Schritte aufgeteilt:

In einem 1. Schritt, übermittelt der Kunde seine letzte Jahresabrechnung betreffend Strom und/oder Gas, im Idealfall inkl. dem damaligen Abschlussdatum. Das Abschlussdatum ermöglicht eine genaue Kalkulation und erhöht somit die Genauigkeit der Gesamtkalkulation.

Basierend auf den übermittelten Jahresrechnungen erfolgt die Kalkulation betreffend dem möglichen Einsparungspotentials betreffend der Energiekosten. Die Ermittlung des Einsparungspotentials ist für den Kunden gratis. Der Kunde erhält zusätzlich ein Angebot für die Kosten der Energiekostenreduktion. Somit hat der Kunde alle Informationen hinsichtlich der Kosten und dem Einsparungspotential und kann entscheiden ob er eine Energiekostenreduktion haben möchte.

Falls sich der Kunde entscheidet die Energiekostenreduktion durchführen zu lassen, muss er im 2. Schritt das ausgefüllte und unterschriebene Informationsblatt übermitteln. Das Informationsblatt beinhaltet die wichtigsten Informationen hinsichtlich Energie sowie eine Vollmacht inkl. AGB´s um die Energiekostenreduktion durchführen zu können.

Von meiner Seite erfolgt der Wechsel des Energieanbieters sowie eine übersichtliche Dokumentation über die wichtigsten Eckdaten. Anhand dieser Dokumentation besteht eine komplette Transparenz über den Prozess. Abschließend erfolgt noch auf Basis des Angebots die Rechnungslegung.

Im 3. und letzten Schritt erfolgt durch den Kunden die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Seitens der Energiekostenreduktion erfolgt das Controlling aller notwendigen Informationen.

Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Mir ist wichtig, dass ihre Fragen im Vorfeld alle beantwortet werden.

22. Strompreisbremse

Die Stromkostenbremse besteht aus zwei Teilen. Das so genannte Grundkontingent (2.900 kWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt – unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen bzw. wie viele solcher Zählpunkte an der Adresse existieren. Es ist kein Antrag erforderlich bzw. möglich. Die Stromkostenbremse wird bei der Jahresabrechnung bzw. der Schlussrechnung unter dem gesonderten Punkt „Stromkostenzuschuss oder Stromkostenbremse“ ausgewiesen.

Pro Haushaltszählpunkt wird ein Grundkontingent von maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr gefördert. Das heißt: Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh übernimmt der Bund einen Teil der Stromrechnung (max. 30 Cent/kWh). Wie hoch der Zuschuss des Bundes ist, hängt davon ab, wie hoch der jeweilige Strompreis ist. Haushaltskundinnen/Haushaltskunden mit höheren Stromkosten werden stärker entlastet als jene, die zu günstigeren Konditionen Strom beziehen können.

Um auch größere Haushalte zu entlasten, wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Stromkostenergänzungszuschuss gewährt. Auch dieser wird für die meisten Zählpunkte automatisch gewährt.

23. Durchschnittliche Ersparnis bei der Energiekostenreduktion

Aus der bisherigen Erfahrung liegt die durchschnittliche Ersparnis bei den Energiekosten pro Haushalt bei ca. EUR 1873.

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